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Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Für alle Angebote und Lieferungen gelten die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1.2 Allfällige Einkaufsbedingungen des Käufers, welche von diesen Bedingungen abweichen, gelten als aufgehoben.
1.3 Ergänzungen oder mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
1.4 Rechtsverbindlich ist der deutsche Text dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2. Preise
2.1 Die von uns offerierten Preise sind zwei Monate verbindlich.
2.2 Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise sind Festpreise, sofern zwischen dem Tage der Auftragsannahme und der Lieferung nicht mehr als drei Monate liegen. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Käufers nach Ablauf von drei Monaten, sind wir berechtigt, den jeweiligen Tagespreis zu berechnen. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
3. Lieferfrist
3.1 Die Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen.
3.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 3.3 Die vereinbarte Lieferfrist hat nur Gültigkeit, sofern die Ablieferung der Ware nicht durch höhere Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Sperren und Aussperrungen, Epidemien und Unfälle, Transportverzüge, behördliche Ein-, Aus- oder Durchfuhrverbote oder durch verspätete oder mangelhafte Zulieferung unserer Lieferanten beeinträchtigt wird.
3.4 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen, voraus.
3.5 Sollte die vereinbarte Lieferfrist aus einem Grunde, den wir zu vertreten haben, nicht eingehalten werden können, so hat der Käufer nach einer Nachfristansetzung von 10 Tagen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Lieferung auch in der Nachfrist nicht erfolgt sein.
Dies muss durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Eine solche Rücktrittserklärung ist allerdings nur dann wirksam, wenn die zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Einganges der Rücktrittserklärung noch nicht versandt worden ist. Die Rücktritts er klärung ist demnach unwirksam, wenn die Ware am Tage des Eintreffens dieser Erklärung bei uns schon auf dem Wege zum Empfänger ist.
3.6 Irgendwelche weiteren Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu, aus welchen Gründen auch immer verspätet geliefert oder aber der Vertrag aufgelöst wurde.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Preise sind Nettopreise. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind keinerlei Abzüge zulässig. Ausländische Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.
4.2 Bei verspäteter Zahlung oder Aufnahme der Dokumente sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7% p.a. und Ersatz des durch die Verspätung entstandenen Schadens zu verlangen.
4.3 Die Zurückbehaltung der Zahlungen oder die Verrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Transport und Gefahrübergang
5.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Ware ab unserem Werk auf den Käufer über, selbst wenn die Lieferung franko oder unter ähnlicher Klausel erfolgt.
5.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, welche der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft und deren Mitteilung auf den Käufer über.
5.3 Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns versichert.
5.4 Wenn vom Käufer keine Versandvorschriften vorliegen, wählen wir den unserer Ansicht nach günstigsten Versandweg.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher unserer Forderungen einschliesslich allfällig aufgelaufener Zinsen und Kosten in unserem Eigentum. Wir sind ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt im gesetzlichen Register am Geschäfts- oder Wohnsitz des Käufers eintragen zu lassen.
6.2 Solange wir Eigentümer des Kaufgegenstandes sind, darf letzterer weder veräussert, verpfändet noch sonstwie darüber verfügt werden. 6.3 Solange der Käufer noch nicht Eigentümer des Kaufgegenstandes geworden ist, ist er verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und angemessen zu versichern. Der Käufer ist verpflichtet, Ansprüche Dritter oder Pfändungsmassnahmen, die den Kaufgegenstand betreffen, uns unverzüglich anzuzeigen und Dritte auf unser Eigentum nachdrücklich hinzuweisen.
6.4 Aufgrund dieses Eigentumsvorbehaltes stehen uns alle sich hieraus ergebenden Rechte, insbesondere im Falle des Konkurses des Käufers das Aussonderungsrecht zu.
6.5 Verkauft der Käufer die Ware trotz vorstehender Ziff. 6.2 an einen Dritten weiter, so tritt er hiermit für sämtliche unserer Ansprüche seine Forderung gegenüber diesem Dritten an uns ab.
7. Beanstandungen
7.1 Reklamationen können nur Berücksichtigung finden, wenn sie innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen.
7.2 Weist der Käufer nach, dass die Beanstandungen auf unser Verschulden oder auf Materialfehler zurückzuführen sind, so liegt es in unserem Ermessen, entweder die Mängel zu beheben oder Ersatz zu liefern. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche seitens des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
7.3 Vor vollständiger Bezahlung der von uns gelieferten Ware sind wir nicht verpflichtet, Mängel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern.
8. Sonderanfertigungen
8.1 Bei Sonderanfertigungen, z.B. Warenlieferungen mit Werbeaufdrucken, Reklameätzungen usw., behalten wir uns eine Mehr- oder Minder - lieferung bis zu 10% vor. Der vereinbarte Preis ist entsprechend zu erhöhen oder zu ermässigen. Eine solche Abweichung berechtigt den Käufer nicht, ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten.
8.2 Hat der Käufer wegen verspäteter Fertigstellung den Wunsch, vom Vertrage zurückzutreten und kann eine solche Rücktrittserklärung gemäss Ziff. 3.5 dieser Bedingungen wirksam werden, weil die zu spät fertig gestellte Ware noch nicht an den Empfänger versandt wurde, ist der Käufer verpflichtet, uns diejenigen Aufwendungen zu vergüten, die wir bereits im Hinblick auf den Auftrag gemacht haben (z.B. Kosten für Werbedrucke, Reklameätzungen usw.).
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Gerichtsstand ist Rheineck/SG. Wir sind jedoch auch berechtigt, das zuständige Gericht am Sitze des Käufers anzurufen.
9.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht, unter Ausschluss des UN- bzw. Wiener Kaufrechtes.
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